AGB


Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma: Lore Kelschinske,Hausverwaltung / Ferienwohnungen, Brokhuchtinger Landstr.15A, 28259 Bremen.

Objektsitz: Ferienwohnungen Arkonablick, Ringstr. 10b, 18556 Seebad Juliusruh


1. Abschluß des Vertrages

1.1
Der Miet.- Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem "Arkonablick" gilt mit der Zusage des Gastes und der Verwaltung des "Arkonablick" als verbindlich geschlossen. Dies kann sowohl schriftlich als auch, wenn zeitlich nicht mehr möglich, mündlich erfolgen.

1.2
Wird von der Verwaltung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

1.3
Die Personenzahl (die vertraglich bestimmte Zahl der Personen) , die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Arkonablick nicht überschritten werden. Bei vertragswiedrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann Arkonablick den Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als das Arkonablick das Objekt anderweitig vermietet.

2. An- und Abreise

2.1
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 16 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsabgabe muß bis 10 Uhr des Abreisetages erfolgen.

2.2
Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit der Verwaltung und können gesondert berechnet werden.

2.3
Wenn nicht anders vereinbart, muß die Anreise bis 18 Uhr erfolgen. Sollten die Mieter diese Zeit nicht einhalten können, so informieren die Mieter unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter schriftlich oder telefonisch (Telefonnr. siehe Mietvertrag)

Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung anderweitig über die Ferienwohnungen verfügen. Ausgenommen sind vorausbezahlte Reservierungen.

2.4
Am Anreisetag prüft der Mieter bei Übernahme der Wohnung, ob Inventar beschädigt ist oder fehlt, da für fehlende und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle von dem jeweiligen Mieter gegenüber Arkonablick direkt Ersatz geleistet werden muß (siehe Inventarlisten). Das Arkonablick hat das Recht am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.

2.5
Am Abreisetag müssen die Wohnungen in ordentlichem Zustand bis spätestens 10 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Mieter vereinbart mit dem "Arkonablick" einvernehmlich an Ort und Stelle eine andere Regelung. Der Mieter hat zu beachten, daß die Grundreinigung in jedem Fall durch Ihn erfolgt. Die Grundreinigung umfaßt: Das spülen und aufräumen des kompletten Geschirrs,der Küche bzw. Kochzeile, Betten abziehen, Mülleimer entleeren und Gelbesäcke aus der Wohnung entfernen.

3. Leistungen

3.1
Der vertragliche Leistungsumfang des "ARKONABLICK" ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen laut Vertrag.

3.2 Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

4.1
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen muß das Entgelt für die Ferienwohnung 4 Wochen vor Anreise auf dem Konto des Verwalters sein. Eine Anzahlung von 100 € wird innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluß fällig.

Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so kann "ARKONABLICK" kostenpflichtig gemäß 5.1 vom Vertrag zurücktreten.

4.2
Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.

5. Stornierung

5.1
Wenn nicht schriftlich anders lautend vereinbart, ist die Stornierung einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:

bis 90 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 10% des Gesamtpreises laut Vertrag
bis 60 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 25% des Gesamtpreises laut Vertrag
bis 30 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 50% des Gesamtpreises laut Vertrag
bis 10 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 80% des Gesamtpreises laut Vertrag
bis 1 Tag vor Mietbeginn gegen Zahlung von 90% des Gesamtpreises laut Vertrag

Arkonablick empfiehlt die beigefügte Reiserücktritsversicherung abzuschließen

6. Haftung des Gastes

6.1
Der Gast oder der Veranstalter haftet dem "ARKONABLICK" für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden, es sei denn er weist nach, daß Ihn oder die Ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

6.2
Das "ARKONABLICK" haftet nicht für im "ARKONABLICK" verlorenes Bargeld oder Wertsachen, es sei denn, das "ARKONABLICK" oder sein Personal trifft ein Verschulden oder die Wertsachen wurden gegen Quittung zur Aufbewahrung gegeben.

7. Pflichten des Arkonablick

Vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Arkonablick. Mängel oder anderweitige Reklamationen bezüglich Unterkunft (Ausstattung, Zustand) können nur beim Arkonablick angezeigt werden. Die Endreinigung des Mietogjektes obliegt dem Arkonablick. Als Ansprechpartner und Vertreter Vorort für alle Abwicklungen, die sich aus diesem Vertrag am Mietobjekt Vorort ergeben, wie Reklamationen bezüglich des Objektes, benennt Arkonablick einen Verwalter. Der Verwalter ist berechtigt Vorort Entscheidungen im Rahmen seiner Verwaltertätigkeit für Arkonablick zu treffen.

8. Gerichtsstand

8.1
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und beteiligten Parteien ist auschschließlich Bremen.



Mit dem Zustandekommen des Miet.-Beherbergungsvertrages akzeptieren beide Seiten die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bremen - Seebad Juliusruh im Januar 2005

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